Verwaltungsgerichtshof 91/19/0201

91/19/0201Corte amministrativa suprema20 lug 1992

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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