Verwaltungsgerichtshof 91/19/0134

91/19/0134Corte amministrativa suprema28 ott 1993

Regest

Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Strafausspruch und im Ausspruch über die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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