Verwaltungsgerichtshof 91/19/0046

91/19/0046Corte amministrativa suprema12 nov 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch und Begründung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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