Verwaltungsgerichtshof 91/17/0199

91/17/0199Corte amministrativa suprema21 mag 1992

Regest

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der beschwerdeführende Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.860,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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