Verwaltungsgerichtshof 91/17/0198

91/17/0198Corte amministrativa suprema21 mag 1992

Regest

Säumnisbeschwerde Vervielfältigung von Ausfertigungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 5.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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