Verwaltungsgerichtshof 91/17/0191

91/17/0191Corte amministrativa suprema18 giu 1993

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.