Verwaltungsgerichtshof 91/16/0125

91/16/0125Corte amministrativa suprema21 dic 1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/16/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

1. ) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers und der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

2. ) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.