Verwaltungsgerichtshof 91/15/0085

91/15/0085Corte amministrativa suprema25 mag 1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebietskörperschaft

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Gemeinde hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

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