Verwaltungsgerichtshof 91/15/0037

91/15/0037Corte amministrativa suprema14 dic 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/15/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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