Verwaltungsgerichtshof 91/14/0239

91/14/0239Corte amministrativa suprema25 apr 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/14/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1995

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Drittbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

  1. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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