Verwaltungsgerichtshof 91/13/0112

91/13/0112Corte amministrativa suprema15 set 1993

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Abspruchs über Gewerbesteuer 1986 bis 1988 sowie über Einkommen- und Umsatzsteuer 1988 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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