Verwaltungsgerichtshof 91/12/0295

91/12/0295Corte amministrativa suprema29 lug 1992

Regest

Ermessen VwRallg8

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0295

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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