Verwaltungsgerichtshof 91/12/0291

91/12/0291Corte amministrativa suprema20 mag 1992

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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