Verwaltungsgerichtshof 91/12/0287

91/12/0287Corte amministrativa suprema20 mag 1992

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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