Verwaltungsgerichtshof 91/12/0041

91/12/0041Corte amministrativa suprema29 lug 1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/12/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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