Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 91/12/0010
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.12.1995
Spruch
Der belangten Behörde wird gemäß § 42 Abs. 4 VwGG aufgetragen, die versäumte Entscheidung unter Zugrundelegung folgender Rechtsanschauung zu erlassen:
Umfaßt der hochspezialisierte Arbeitsplatz des öffentlich-rechtlich Bediensteten schwerpunktmäßig Aufgaben, deren vollständige und sofortige Wahrnehmung nur auf Grund umfassender Erfahrungen und Kenntnisse möglich ist, schließt eine kurzfristige (hier: einjährige) Vorverwendung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz als Vertragsbediensteter nicht aus, daß die langjährige einschlägige (sonstige) Vortätigkeit von besonderer Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 3 GG 1956 ist.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.