Verwaltungsgerichtshof 91/11/0079

91/11/0079Corte amministrativa suprema21 gen 1992

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.