Verwaltungsgerichtshof 91/11/0022

91/11/0022Corte amministrativa suprema2 lug 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühren wird abgewiesen.

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