Verwaltungsgerichtshof 91/11/0020

91/11/0020Corte amministrativa suprema24 set 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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