Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

91/11/0007Corte amministrativa suprema18 giu 1991

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68 Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt, und es wird das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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