Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 91/10/0215
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.01.1995
Spruch
1. ) Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. ) Der zweitangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.