Verwaltungsgerichtshof 91/09/0148

91/09/0148Corte amministrativa suprema25 giu 1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Spruch und Begründung Begründung von Ermessensentscheidungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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