Verwaltungsgerichtshof 91/09/0132

91/09/0132Corte amministrativa suprema30 ott 1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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