Verwaltungsgerichtshof 91/08/0194

91/08/0194Corte amministrativa suprema30 set 1994

Regest

Ermessen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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