Verwaltungsgerichtshof 91/08/0066

91/08/0066Corte amministrativa suprema20 ott 1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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