Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 91/08/0033
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.05.1992
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.
Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wird zurückgewiesen.