Verwaltungsgerichtshof 91/07/0013

91/07/0013Corte amministrativa suprema7 mag 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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