Verwaltungsgerichtshof 91/06/0113

91/06/0113Corte amministrativa suprema24 set 1992

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.