Verwaltungsgerichtshof 91/05/0172

91/05/0172Corte amministrativa suprema17 mar 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1992

Spruch

Die am 24. November 1989 von einem Organ des Magistrates der Stadt Wien ausgeübte unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt (Öffnung der Türen von vier im Eigentum des Zweitbeschwerdeführers stehenden und von der Erstbeschwerdeführerin gemieteten Räumen) in Wien S-Gasse 12, EZ n1, KG X, war rechtswidrig.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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