Verwaltungsgerichtshof 91/05/0084

91/05/0084Corte amministrativa suprema15 ott 1991

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-, den Erst- bis Viertmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,- und der Fünftmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erst- bis Viertmitbeteiligten wird abgewiesen.

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