Verwaltungsgerichtshof 91/05/0072

91/05/0072Corte amministrativa suprema28 apr 1992

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 62 Abs. 2 VwGG und § 73 Abs. 2 AVG wird der Antrag des Johann N vom 6. November 1988 um Erteilung der Baubewilligung für ein Gebäude mit den Ausmaßen von 8,64 x 7,50 m einschließlich eines Zubaues von ca. 2 x 2,5 m und eines Dachgeschoßausbaues auf dem Grundstück Nr. 3271 in EZ 125, KG Z, gemäß § 93 Abs. 3 der Burgenländischen Bauordnung abgewiesen.

Die Gemeinde Z hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.