Verwaltungsgerichtshof 91/04/0269

91/04/0269Corte amministrativa suprema22 dic 1992

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0269

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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