Verwaltungsgerichtshof 91/04/0196

91/04/0196Corte amministrativa suprema21 set 1993

Regest

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher Bescheid Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Allgemein Mängelbehebung Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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