Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 91/04/0123
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.09.1993
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, insoweit sie von der Zweitbeschwerdeführerin eingebracht wurde, zurückgewiesen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Auf Grund der Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.