Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 91/04/0008
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.1991
Spruch
I) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der Edith A wird zurückgewiesen.
Diese Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II) zu Recht erkannt:
Auf Grund der Beschwerde der anderen Beschwerdeführer wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Franz A Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Bund hat weiters den Beschwerdeführern Johann B und Auguste B Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.