Verwaltungsgerichtshof 91/03/0324

91/03/0324Corte amministrativa suprema4 mar 1992

Regest

Alkotest Verweigerung Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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