Verwaltungsgerichtshof 91/03/0285

91/03/0285Corte amministrativa suprema26 feb 1992

Regest

Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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