Verwaltungsgerichtshof 91/03/0263

91/03/0263Corte amministrativa suprema30 ott 1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Auwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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