Verwaltungsgerichtshof 91/03/0169

91/03/0169Corte amministrativa suprema17 giu 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Meldepflicht Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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