Verwaltungsgerichtshof 91/03/0056

91/03/0056Corte amministrativa suprema16 ott 1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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