Verwaltungsgerichtshof 91/03/0043

91/03/0043Corte amministrativa suprema18 set 1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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