Verwaltungsgerichtshof 91/03/0001

91/03/0001Corte amministrativa suprema4 mar 1992

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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