Verwaltungsgerichtshof 91/01/0111

91/01/0111Corte amministrativa suprema18 dic 1991

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Strafnorm Berufungsbescheid

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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