Verwaltungsgerichtshof 90/19/0584

90/19/0584Corte amministrativa suprema23 mag 1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0584

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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