Verwaltungsgerichtshof 90/19/0566

90/19/0566Corte amministrativa suprema20 feb 1992

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Verwaltungsgerichtshof 90/19/0566

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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