Verwaltungsgerichtshof 90/19/0492

90/19/0492Corte amministrativa suprema20 giu 1991

Regest

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0492

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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