Verwaltungsgerichtshof 90/19/0480

90/19/0480Corte amministrativa suprema28 gen 1991

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0480

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird abgesehen von der unangefochten gebliebenen Aufhebung des Spruchpunktes 2) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 5. Juni 1990, Zl. IIcHei - 8738/230, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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