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90/19/0170•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0170
90/19/0170Corte amministrativa suprema8 ott 1990
Familie klosterähnliche Gemeinschaften VwRallg7Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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