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90/19/0147•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0147
90/19/0147Corte amministrativa suprema23 apr 1990
Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung
N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 6. November 1989, Zl. III-4033/89, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes.
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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