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90/19/0144•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0144
N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 8. Juni 1989, Zl. III 25-4/89, betreffend Aufenthaltsverbot
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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